| Markenschutz |
|
Unsere Party Ü 30 Party Funky-Town ist markenrechtlich geschützt. Sowohl unser Veranstaltungslogo (Geschmacksmuster), als auch die Marke ist beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet und urkundlich bestätigt. Wort - und Wort/Bildmarkenschutz besteht bei Funky-Town und Ü 30 Party Funky-Town in jeder Kombination und ist bestandskräftig. Jeglicher Gebrauch ist ohne Zustimmung von uns deutschlandweit untersagt. Verletzungen diesbezüglich werden nach Deutschem Recht verfolgt und geahndet. Unsere juristische Vertretung hierbei ist die Sozietät der Rechtsanwälte Schmitz Knoth Wüllrich Marquardt in Bonn/Köln/Berlin. |




